Kinderreisepass

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kinderreisepass

Beschreibung

Kinder unter 12 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass (früher: Kinderausweis). Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Der Kinderreisepass kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Der Kinderreisepass ist ab dem Ausstellungsdatum nur für ein Jahr gültig!

Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.

Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen und wo in jedem Fall ein Reisepass benötigt wird, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Botschaften der Länder. Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können.

Der Antrag kann bei der Meldebehörde abgeholt werden.

  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • Unterschrift beider Elternteile
  • ab dem 10. Lebensjahr ist persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich
  • 1 Passbild (unabhängig vom Alter) gemäß den aktuellen Passbildanforderungen
  • bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtsbeschluss
    beigefügt werden.
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €
  • Die Verlängerung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €

Zuständige Einrichtung