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Reisepass

Beschreibung

Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Welche Einreisebestimmungen für Ihr jeweiliges Reiseziel gelten, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes oder über das Auswärtige Amt.

Der elektronische Reisepass (ePass) wird in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf Antrag der Sorgeberechtigten kann ein Reisepass auch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.

Antragstellende ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 5–6 Wochen.

Expressverfahren

Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.

Vorläufiger Reisepass

Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer ca. 4 Werktage) nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt.
Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

  • Alter Reisepass oder gültiger Personalausweis

  • Digitales biometrietaugliches Lichtbild

  • Bei minderjährigen Antragstellenden:

    • Einverständniserklärung (falls die beantragende Person unter 16 Jahren ist)
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis über das alleinige Sorgerecht

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren (Expressverfahren): 69,50 €

  • Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €

  • Reisepass für Personen ab 24 Jahren (Expressverfahren): 102,00 €

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Zuständige Einrichtungen