Personalausweis
Beschreibung
Für deutsche Staatsangehörige ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht.
Auf Antrag der Sorgeberechtigten kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Antragstellende ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Bearbeitungsdauer hat das Bürgerbüro keinen Einfluss.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Hierfür werden der bisherige Ausweis sowie ein digitales biometrisches Lichtbild benötigt.
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Der Personalausweis sollte grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Sofern ein PIN-/PUK-Brief ausgegeben wird, ist dessen Erhalt zu bestätigen.
Bei Nichterhalt ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist oder die Einreise ausschließlich mit einem Reisepass möglich ist.
Verbindliche Informationen erhalten Sie über das Auswärtige Amt.
Das Bürgerbüro erteilt hierzu keine verbindlichen Auskünfte.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung.
Personalausweis (Erstantrag)
Der Personalausweis kann auf Antrag der Sorgeberechtigten auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden.
Spätestens ist der Personalausweis ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beantragen. Eine Antragstellung ist bereits 4–6 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich.
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten in den Melderegisterdaten wird empfohlen, eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) mitzubringen.
Personalausweis (Eheschließung)
Trifft zu, wenn Sie geheiratet haben und sich Ihr Familienname geändert hat.
Wenn sich Ihr Familienname durch die Eheschließung ändert, kann der neue Personalausweis bereits vor der Eheschließung beantragt werden.
Eine Antragstellung ist in der Regel bis zu 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich.
Hierfür ist eine Bescheinigung des Standesamtes über die künftige Namensführung erforderlich.
Der Personalausweis wird erst ab dem Tag der Eheschließung gültig.
Personalausweis (Eintrag eines Doktortitels)
Wenn Sie Ihren Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen möchten, legen Sie bitte die Genehmigungsurkunde vor.
Personalausweis (Einbürgerung)
Trifft zu, wenn Sie eingebürgert wurden und nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
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Alter Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Original Geburtsurkunde
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Ein digitales biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
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Einverständniserklärung (falls die beantragende Person unter 16 Jahren ist)
- Genehmigungsurkunde (Bei Eintrag eines Doktortitels)
- Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
- Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 46,00 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich II Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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