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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Vollstreckung

Beschreibung

Die Stadt ist zuständig für die Vollstreckung offener Forderungen, wie beispielsweise Steuern, Gebühren oder Bußgelder. Ziel der Vollstreckung ist es, die rechtzeitige Begleichung dieser Forderungen sicherzustellen und gleichzeitig faire Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

Zu den Aufgaben gehören die Zustellung von Mahnungen, die Einleitung von Zwangsmaßnahmen, Pfändungen sowie die Bearbeitung von Einwendungen oder Stundungsanträgen. Die Verwaltung informiert über Rechte und Pflichten der Schuldnerinnen und Schuldner, erklärt die Verfahrensschritte und unterstützt bei der Klärung von Zahlungsmodalitäten.

Bürgerinnen und Bürger erhalten zudem Hinweise zu Fristen, Ansprechpartnern und Online-Services, um Vollstreckungsmaßnahmen nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Ziel ist es, eine gerechte und effiziente Durchsetzung städtischer Ansprüche zu gewährleisten, ohne unnötige Härten zu verursachen.

Anschrift

  • Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Vollstreckung
  • Marktstadt Waldbröl
  • Nümbrechter Straße 19
  • 51545 Waldbröl
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Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
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