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Vollstreckung

Beschreibung

Die Stadt ist zuständig für die Vollstreckung offener Forderungen, zum Beispiel von Steuern, Gebühren oder Bußgeldern. Dazu gehören Maßnahmen wie Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungen. Ziel ist es, die rechtzeitige Begleichung von Ansprüchen sicherzustellen und gleichzeitig faire Lösungen für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen