Vollstreckung
Beschreibung
Die Stadt ist zuständig für die Vollstreckung offener Forderungen, zum Beispiel von Steuern, Gebühren oder Bußgeldern. Dazu gehören Maßnahmen wie Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und gegebenenfalls Zwangsvollstreckungen. Ziel ist es, die rechtzeitige Begleichung von Ansprüchen sicherzustellen und gleichzeitig faire Lösungen für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Vollstreckung
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-154
- E-Mail:
- sabine.koellner@waldbroel.de
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- Telefon:
- 02291 85-157
- E-Mail:
- birgit.wirths@waldbroel.de