Marktstadt Waldbröl Fachbereich V Grundsteuer, Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Die Marktstadt Waldbröl erhebt kommunale Steuern wie die Grundsteuer und die Zweitwohnungsteuer zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und Dienstleistungen.
Die Grundsteuer betrifft Grundstücke sowie bebaute und unbebaute Flächen. Sie wird auf Grundlage des vom Finanzamt festgestellten Grundstückswerts erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, Schulen, Straßen, Grünflächen sowie weiterer kommunaler Aufgaben.
Die Zweitwohnungsteuer wird auf Wohnungen erhoben, die als Nebenwohnsitz genutzt werden. Sie trägt dazu bei, die Nutzung von Wohnraum fair zu gestalten und die städtischen Kosten für Infrastruktur und Dienstleistungen angemessen abzudecken.
Die Stadt informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer über Steuerpflichten, Berechnungen, Zahlungsfristen und mögliche Ermäßigungen. Ziel ist eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Steuererhebung.
Zusätzlich werden Hinweise zu digitalen Services, Formularen und Ansprechpartnern bereitgestellt, um steuerliche Angelegenheiten effizient und unkompliziert bearbeiten zu können.
Anschrift
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich V Grundsteuer, Zweitwohnungsteuer
- Marktstadt Waldbröl
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
| Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-158
- E-Mail:
- maxi.erfurth@waldbroel.de