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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

Die Stadt erhebt Steuern wie die Grundsteuer und die Zweitwohnungssteuer zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und Dienstleistungen.

Die Grundsteuer betrifft Grundstücke, Gebäude und andere bebauten oder unbebauten Flächen. Sie wird nach der Größe, Lage und dem Wert des Grundstücks berechnet und dient der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, Schulen, Straßen, Grünflächen und weiterer kommunaler Aufgaben.

Die Zweitwohnungssteuer wird auf Wohnungen erhoben, die als Nebenwohnsitz genutzt werden. Sie trägt dazu bei, die Nutzung von Wohnraum fair zu gestalten und die städtischen Kosten für Infrastruktur und Dienstleistungen angemessen abzudecken.

Die Stadt informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer über Steuerpflichten, Berechnungen, Zahlungsfristen und mögliche Ermäßigungen. Ziel ist eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Steuererhebung.

Zusätzlich werden Hinweise zu digitalen Services, Formularen, Ansprechpartnern und Einwänden bereitgestellt, um die steuerlichen Angelegenheiten effizient zu bearbeiten.

Anschrift

  • Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer
  • Marktstadt Waldbröl
  • Nümbrechter Straße 19
  • 51545 Waldbröl
Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

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