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Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Hierbei ist es unerheblich, ob jemand die Nebenwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Ohne
Bedeutung ist auch, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Waldbröls befindet.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Stadtkasse, Zahlungsabwicklung
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-158
- E-Mail:
- indra.gross@waldbroel.de