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Wohngeld

Beschreibung

Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld können Sie unverbindlich und anonym mit dem Wohngeldproberechner ermitteln.

Der Wohngeldproberechner bietet Ihnen auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben – insbesondere zur Haushaltsgröße, zum Gesamteinkommen sowie zur Miethöhe beziehungsweise zur Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum – eine erste Orientierung, ob ein Anspruch bestehen könnte und in welcher Höhe Wohngeld voraussichtlich gewährt werden kann.

Bitte beachten Sie:

Die Berechnung stellt ausschließlich eine unverbindliche Vorabprüfung dar. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Gewährung von Wohngeld erfolgt erst nach Prüfung eines vollständig eingereichten Antrags durch die zuständige Wohngeldstelle.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Wohngeld – einschließlich gesetzlicher Grundlagen, Antragsformularen, Erläuterungen sowie ergänzender Hinweise – finden Sie im landesweiten Serviceportal Nordrhein-Westfalen unter:

www.serviceportal.gemeinsamonline.de

Dort erhalten Sie zudem Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen in Nordrhein-Westfalen.

Ein Erklärvideo sowie zusätzliche Informationen zum Thema Wohngeld stellt das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
auf seiner Internetseite bereit:

www.mhkbd.nrw

Persönliche Beratung

Für eine persönliche Beratung sowie zur Antragstellung steht Ihnen die Wohngeldstelle der Marktstadt Waldbröl gerne zur Verfügung.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wohngeldbeantragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

www.waldbroel.de/datenschutzerklaerung