Hundehaltung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hundehaltung

Beschreibung

Als Halter eines Hundes

  • der mindestens 40 cm Widerristhöhe hat oder
  • aber über 20 kg schwer ist oder
  • zu den gefährlichen Hunden nach §3 oder zu den bestimmten Rassen nach 10 LhundG NRW gehört

sind Sie gemäß Landeshundegesetz verpflichtet, die Haltung des Hundes (unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer) anzumelden.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Marktstadt Waldbröl.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hunde die im einem Haushalt gehalten werden gelten als von Ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder aus sonstigen Gründen abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt.

  • Anmeldeformular
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • Angabe der Mikro-Chipnummer

Weitere Unterlagen die für die Anmeldung für Hunde nach §3 und §10 LHundG NRW benötigt werden:

Als Halter eines Hundes nach §11 des Landeshundegesetz NRW (über 40cm Widerristhöhe oder 20kg Gewicht) entstehen bei der Anmeldung des Hundes Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 €.

Bei der Anmeldung eines Hundes nach §3 und §10 LHundG NRW entstehen nach Prüfung der Haltungsvoraussetzungen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00€ – 100,00€.

Die Hundesteuern betragen pro Jahr:

  • 1 Hund 84,00 €
  • 2 Hunde 126,00 € je Hund
  • 3 oder mehr Hunde 156,00 € je Hund
  • 1 gefährlicher Hund 540,00 €
  • 2 oder mehr gefährliche Hunde 780,00 € je Hund

In besonderes Fällen kann eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung beantragt werden:

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen