Landeshundegesetz NRW
Beschreibung
Das Landeshundegesetz regelt in Nordrhein-Westfalen die Haltung, den Umgang und die Aufsicht von Hunden. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Tierwohl zu schützen und Konflikte zwischen Hunden und Menschen zu vermeiden.
Zu den Aufgaben gehören die Registrierung von Hunden, die Erteilung von Erlaubnissen für bestimmte Hunderassen, die Überwachung der Leinen- und Maulkorbpflicht, Beratung von Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie die Ahndung von Verstößen. Das Landeshundegesetz legt zudem Pflichten zur Haftpflichtversicherung, Impfungen und artgerechten Haltung fest.
Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zu Anmeldungspflichten, Auflagen, Verhaltensregeln und Ansprechpartnern bei Fragen oder Problemen. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Hundehaltung zu fördern, Risiken für die Öffentlichkeit zu minimieren und das Zusammenleben von Mensch und Hund sicher und harmonisch zu gestalten.
Für Anliegen, die dies betreffen, ist das Ordnungsamt zuständig.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich II: Bürgerdienste Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-138
- E-Mail:
- kira.hadaschik@waldbroel.de