Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Stadt erhebt Steuern wie die Gewerbesteuer und die Vergnügungssteuer zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und Dienstleistungen.
Die Gewerbesteuer betrifft Unternehmen, die innerhalb des Stadtgebiets wirtschaftlich tätig sind, und wird nach Höhe des Gewerbeertrags berechnet. Sie dient der Finanzierung kommunaler Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, öffentlicher Dienstleistungen und weiterer städtischer Aufgaben.
Die Vergnügungssteuer wird auf bestimmte Freizeit- und Unterhaltungsangebote erhoben, wie z. B. Spielhallen, Tanzveranstaltungen oder ähnliche Angebote. Sie trägt dazu bei, öffentliche Aufgaben zu finanzieren und die Angebote transparent und rechtlich geregelt zu gestalten.
Die Verwaltung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über Steuerpflichten, Berechnungen, Fristen und Möglichkeiten zur Abgabe von Anträgen oder Einwänden. Ziel ist es, eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Steuererhebung zu gewährleisten.
Bürgerinnen und Bürger können sich zudem über digitale Services, Formulare und Ansprechpartner informieren, um steuerliche Angelegenheiten effizient zu erledigen.
Anschrift
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
- Marktstadt Waldbröl
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-159
- E-Mail:
- petra.wagener@waldbroel.de