BIS: Suche und Detail

Bauanträge

Beschreibung

Bauanträge sind erforderlich, wenn Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen genehmigt werden müssen. Für Baugenehmigungsverfahren im Oberbergischen Kreis ist das Kreisbauamt zuständig. Es prüft, ob das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Stadt Waldbröl wird im Rahmen der jeweiligen Verfahren beteiligt und steht für örtliche Belange und entsprechende Auskünfte zur Verfügung.

Bauanträge seit 1. September 2026 ausschließlich digital

Seit dem 1. September 2026 müssen Bauanträge im Oberbergischen Kreis ausschließlich digital eingereicht werden. Dies gilt auch für die Genehmigungsfreistellung.

Die digitale Antragstellung erfolgt über die Online-Angebote des Oberbergischen Kreises.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises sowie auf der Seite „Bauanträge“.

Anschrift

  • Bauanträge
  • Marktstadt Waldbröl
  • Nümbrechter Straße 19
  • 51545 Waldbröl
Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Zuständige Kontaktpersonen