Bauanträge
Beschreibung
Bauanträge sind erforderlich, wenn Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen genehmigt werden müssen. Für Baugenehmigungsverfahren im Oberbergischen Kreis ist das Kreisbauamt zuständig. Es prüft, ob das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Stadt Waldbröl wird im Rahmen der jeweiligen Verfahren beteiligt und steht für örtliche Belange und entsprechende Auskünfte zur Verfügung.
Bauanträge seit 1. September 2026 ausschließlich digital
Seit dem 1. September 2026 müssen Bauanträge im Oberbergischen Kreis ausschließlich digital eingereicht werden. Dies gilt auch für die Genehmigungsfreistellung.
Die digitale Antragstellung erfolgt über die Online-Angebote des Oberbergischen Kreises.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises sowie auf der Seite „Bauanträge“.
Anschrift
- Bauanträge
- Marktstadt Waldbröl
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
| Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 bis 12:30 Uhr | 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-179
- E-Mail:
- sabine.lewin@waldbroel.de