BIS: Suche und Detail

Handwerkerparkausweis

Beschreibung

Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen, den sogenannten Handwerkerparkausweis. Dieser erleichtert das Parken von Firmenfahrzeugen in der Nähe des Einsatzortes, wenn das Fahrzeug für die Ausübung der handwerklichen Tätigkeit benötigt wird.

Der Antrag kann über die aufgeführte Onlinedienstleistung im Service-Portal des Oberbergischen Kreises gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Liegt der Hauptsitz des Betriebes in Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach oder Reichshof, ist der Antrag beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu stellen. Das Antragsverfahren des Oberbergischen Kreises kann in diesen Fällen nicht genutzt werden.

Zuständige Einrichtungen