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Bauanträge

Beschreibung

Bauanträge sind erforderlich, wenn Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen genehmigt werden müssen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft dabei, ob das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen sowie Vorgaben zum Brandschutz.

Für Baugenehmigungsverfahren im Oberbergischen Kreis ist das Kreisbauamt zuständig. Anträge und erforderliche Unterlagen müssen digital eingereicht werden und können im weiteren Verfahren elektronisch ergänzt werden.

Bauanträge ab 1. September 2026 ausschließlich digital stellen

Ab dem 1. September 2026 müssen Bauanträge in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Oberbergischen Kreis ausschließlich digital eingereicht werden. Bauanträge in Papierform können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bearbeitet werden.

Die digitale Antragstellung ist über die Online-Plattform des Oberbergischen Kreises möglich. Für einzelne Anträge steht auch ein Direktzugang ohne vorherige Registrierung zur Verfügung. Auch Anträge im Rahmen der Genehmigungsfreistellung werden digital über das Kreisbauamt eingereicht.

Weitere Informationen und den Zugang zur digitalen Antragstellung finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises sowie auf der Seite „Bauanträge“.

Bei Fragen steht das Kreisbauamt telefonisch unter 02261 88-6502 oder per E-Mail an gekos@obk.de zur Verfügung.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

  • Bauanträge
      • Straße: Nümbrechter Straße Hausnummer: 19
      • PLZ: 51545 Ort: Waldbröl

Zuständige Kontaktpersonen