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Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung

Beschreibung

Plakatierung an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen

 

Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung des Ordnungsamtes und sind zu beantragen (§ 3 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Waldbröl).

Nach dem Eingang des Antrages wird dieser geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne das Ordnungsamt kontaktieren.

Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung.

Grundsätzlich ist zu beachten:

  1. Zweckbindung
    • Die erteilte Genehmigung ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den beantragten Zweck.
  2. Sicht- und Verkehrssicherheit
    • Es darf durch die Plakatträger keine Sichtbehinderung für den fließenden Verkehr entstehen.
    • An Straßenkreuzungen und -einmündungen sowie an Verkehrszeichen sind Plakatträger aufgrund möglicher Sichtbehinderungen nicht zulässig. Bei Verstoß werden diese ohne Vorankündigung vom Ordnungsamt kostenpflichtig entfernt.
  3. Befestigung und Sicherheit
    • Plakattafeln und -ständer dürfen ausschließlich an Straßenbeleuchtungsmasten befestigt werden.
    • Der Plakatanschlag ist so vorzunehmen, dass weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
  4. Trägerplatten
    • Das Anbringen von Plakaten ist nur mittels Trägerplatte erlaubt. Diese müssen so angebracht werden, dass keine Dritten Schaden erleiden. Sofern dennoch Schäden an Personen oder Sachen entstehen, sind diese unverzüglich dem Ordnungsamt zu melden.
  5. Verwendete Materialien
    • Zur Befestigung dürfen nur Kunststoff- oder Edelstahlbänder verwendet werden.
    • Der Gebrauch von Klebebändern ist verboten, da diese Schäden am Korrosionsschutz der Masten verursachen können.
  6. Überklebungsverbot
    • Das Überkleben oder Überhängen anderer bereits befestigter Plakate ist untersagt.
  7. Ordnungswidrigkeiten
    • Verstöße gegen die Vorschriften der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl“ werden mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet.

Hinweise:

  • Anträge auf Plakatierung sind mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Plakatierung einzureichen.
  • Es werden maximal 20 Plakate genehmigt (max. Größe DIN A1).
  • Bitte beachten Sie, dass Plakate im öffentlichen Verkehrsraum maximal 14 Tage (Zeitraum vor und während der Veranstaltung) aufgehängt werden dürfen!
  • Der Antrag auf Plakatierung ist kostenpflichtig. (Verwaltungsgebühr von 24,00€)
  • Willkürlich angebrachte Plakate und Werbeanlagen verunstalten das Ortsbild. Wildplakatierungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn-/Bußgeld geahndet und können von der Ordnungsbehörde kostenpflichtig entfernt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen