Steuerliche Bescheinigung
Beschreibung
Die Marktstadt Waldbröl stellt auf Antrag steuerliche Bescheinigungen aus, die für die Einkommensteuer oder andere steuerliche Zwecke benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Bescheinigungen über geleistete Zahlungen, Abgaben oder Beiträge an die Stadt. Die Ausstellung erfolgt nach Prüfung der Nachweise und dient der transparenten Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-159
- E-Mail:
- petra.wagener@waldbroel.de