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Landeshundegesetz NRW

Beschreibung

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) finden Sie hier.

Für Anliegen, die dies betreffen, ist das Ordnungsamt zuständig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen