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Kriegsopferfürsorge
Beschreibung
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen die Folgen der Schädigung gemildert werden.
Wenn die Beschädigten und ihre Hinterbliebenen auf Grund der Schädigungsfolgen oder des Todes des Versorgers nicht in der Lage sind, den eigenen Bedarf zu decken, stehen folgende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zu:
- Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 26 BVG)
- Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 a BVG)
- Erholungshilfe (§ 27 b BVG)
- Wohnungshilfe (§ 27 c BVG)
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 27 d BVG)
- Hilfe zur Pflege (§ 26 c BVG)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26 d BVG)
- Altenhilfe (§ 26 e BVG)
- Krankenhilfe (§ 26 b BVG)
Diese Leistungen sind vom Einkommen abhängig, es sei denn, es handelt sich um einen ausschließlich schädigungsbedingten Bedarf.
Unter bestimmten Voraussetzungen stehen auch Leistungen für Familienmitglieder zu.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen Friedhofsverwaltung
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-187
- E-Mail:
- juergen.mittler@waldbroel.de