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Grundsicherung

Beschreibung

Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, bestreiten können.

Hierzu zählen beispielsweise Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen haben. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Leistungen besteht, wird im Einzelfall geprüft.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.

Anspruch auf diese Leistungen können Personen haben, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

  • Jens Gördes (A)

  • Indra Groß (B–H, M, N)

  • Ute Feldhoff (I–L, O)

  • Dilara Gültekin (P–Z)

Zuständige Einrichtungen