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Gaststättenangelegenheiten
Beschreibung
Wer einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG).
Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragsstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen. Außerdem muss der Betrieb die baurechtlichen, lebensmittelrechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-136
- E-Mail:
- tom.mueller@waldbroel.de