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Führerschein erneuern (EU-F.)

Beschreibung

Der Pkw‐Führerschein war früher unbefristet gültig, diese Vorgabe hat sich jedoch geändert. Alle Führerscheine – der graue, der rosafarbene und der unbefristet Kartenführerschein – müssen umgetauscht werden. Die neuen, befristeten EU‐Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Rechte Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis werden ins aktuelle Recht umgesetzt.

Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheins. Aktuell betroffen sind die Jahrgänge 1959 - 1964 und 1965 - 1970.

  • Die Gebühren für den Umtausch liegen bei 37,30 €

Zuständige Einrichtungen