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Kindergarten-Angelegenheiten
Beschreibung
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Zum einen sollen Kinder frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, zum anderen sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 1 - Innere Dienste Kindergartenstelle
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-221
- E-Mail:
- birgit.krohn@waldbroel.de