Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
AutowracksBeschreibung
Ein Personenkraftwagen ist dann als Autowrack anzusehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr fahrberechtigt ist und sich mit vernünftigem wirtschaftlichen Aufwand auch nicht mehr herrichten lässt. Autowracks bzw. Fahrzeuge, die für den Verkehr nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Autowracks sollten Sie bitte an die zuständige/n Kontaktperson/en melden. Ihre Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Ordnungsamt
-
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 02291 85-130
- E-Mail:
- norbert.kraemer@waldbroel.de