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Fischereischein

Beschreibung

Für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

Ab Juli 2026 wird das Verfahren digitalisiert. Alte Fischereischeine können noch bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt werden. Am 1. und 2. Juli ist keine Ausstellung möglich; ab dem 3. Juli können neue Fischereischeine bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 besteht, kann zusätzlich den Onlinedienst des Landes nutzen.

Der neue Fischereischein gilt unbefristet. Zum Angeln muss jedoch eine Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden.

Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, muss bei der Antragstellung grundsätzlich das Original des bisherigen Fischereischeins oder Prüfungszeugnisses vorlegen.

Für die Online-Beantragung sind ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion erforderlich. Digitale Nachweise werden sofort bereitgestellt; die Scheckkarte wird später per Post zugestellt.

Jugendfischereischeine werden nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln und müssen einen Identitäts- oder Schülerausweis mitführen.

Alte nordrhein-westfälische Fischereischeine bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.

Zuständige Einrichtungen