Fischereischein
Beschreibung
Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Fischereischeinwesen in Nordrhein-Westfalen digitalisiert. Der Fischereischein wird künftig unbefristet ausgestellt; seine Gültigkeit entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Die Fischereiabgabe ist dabei ein eigener Verwaltungsvorgang.
Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, beantragen den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde. Personen, die die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den Fischereischein sowohl bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als auch online über den Onlinedienst des Landes mittels BundID und eID-Login beantragen. Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein und der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form zur Verfügung; bei Antragstellung vor Ort erfolgt die Ausgabe unmittelbar per E-Mail und/oder als Ausdruck. Die Scheckkarte wird anschließend postalisch zugestellt.
Ein Jugendfischereischein wird ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein Schülerausweis mitzuführen. Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum; spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit.
Zuständige Einrichtungen
-
Marktstadt Waldbröl Fachbereich II Bürgerbüro
-
- Straße: Nümbrechter Straße Hausnummer: 19
- PLZ: 51545 Ort: Waldbröl
-
- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
-