Abbruch von Gebäuden

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Genehmigungsverfahren zum Abbruch von Gebäuden.

Für die Genehmigungsverfahren ist der der Fachbereich Bauen zuständig. Hier können nur grundsätzliche Informationen erfragt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson