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Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Genehmigungsverfahren zum Abbruch von Gebäuden.

Für die Genehmigungsverfahren ist in der Regel das Kreisbauamt oder in zweiter Instanz der Fachbereich Bauen zuständig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen