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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Abbruch von GebäudenBeschreibung
Genehmigungsverfahren zum Abbruch von Gebäuden.
Für die Genehmigungsverfahren ist der der Fachbereich Bauen zuständig. Hier können nur grundsätzliche Informationen erfragt werden.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Kiefer
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 02291 85-180
- E-Mail:
- jan.kiefer@waldbroel.de