Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Beschreibung

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich  feststellen zu lassen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wird.  Im Verfahren auf Feststellung wird ermittelt, wann und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob diese heute noch besteht.

Kann dem Antrag stattgegeben und die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Antragsteller*innen erhalten nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ein Merkblatt, auf dem die benötigten Unterlagen aufgeführt sind.

Die Antragsteller*innen müssen durch die Vorlage bestimmter Dokumente nachweisen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und diese zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nach wie vor besteht.

Wichtig ist insbesondere, dass bei Antragstellung ein gültiges Passdokument zum Nachweis der Identität vorgelegt wird.  Zudem bedarf es für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises stets eines schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresses an der beantragten Amtshandlung.  Das Sachbescheidungsinteresse ist dann zu verneinen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei und nicht klärungsbedürftig ist.

  • Zunächst erfolgt ein ausführliches, persönliches Beratungsgespräch in der Ausländerbehörde (dabei wird geklärt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und das Antragsformular wird ausgehändigt)
  • Anschließend wird ein Termin zur Antragsabgabe vereinbart (telefonisch oder per E-Mail)
  • Der Feststellungsantrag wird persönlich unter Einreichung der für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen in der Dienststelle gestellt
  • Es folgt die Bearbeitung des Antrages
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 51,00 Euro (diese Gebühr ist bereits bei Antragstellung komplett zu entrichten).

Zuständige Einrichtung