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Bauaufsichtliche Zustimmung

Beschreibung

Bauliche Anlagen (und andere Anlagen und Einrichtungen) benötigen keine Baugenehmigung, Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung, wenn

  • der öffentliche Bauherr die Leitung der Entwurfsarbeiten sowie die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, eines Landes oder eines Landschaftsverbandes übertragen hat und
  • die Baudienststelle mindestens mit einer Person, die aufgrund eines Hochschulabschlusses der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf und die entsprechende Sachkunde des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung hat und mit sonstigen geeigneten Fachkräften ausreichend besetzt ist.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen