Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Erschließungsbeitrag und AnliegerbescheinigungBeschreibung
Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück. Häufig bieten Gemeinden den Nachweis zu Erschließungslasten eines Grundstücks nicht separat sondern im Rahmen der Anliegerbescheinigung an, welche zusätzlich zu Erschließungskosten ausstehende Straßenbaubeiträge umfasst.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen
-
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
-
Zuständige Kontaktperson
-
Herr Kiefer
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 02291 85-180
- E-Mail:
- jan.kiefer@waldbroel.de