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Beschäftigungserlaubnis
Beschreibung
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist bei bestimmten aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen das Einholen einer Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde.
Zuständige Einrichtungen
- Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-3200 - E-Mail:
amt32@obk.de
- Telefon:
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