Beschäftigungserlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beschäftigungserlaubnis

Beschreibung

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist bei bestimmten aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen das Einholen einer Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde.

Zuständige Einrichtung