Einwohnerantrag

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einwohnerantrag

Beschreibung

Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Marktstadt Waldbröl wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

  • Die Einreichung muss schriftlich erfolgen.
  • Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung erhalten.
  • Es sind bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
  • Dabei müssen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichnenden zweifelsfrei erkennbar sein. Ansonsten sind diese Eintragungen ungültig.
  • Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
  • In derselben Angelegenheit darf innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits ein Antrag gestellt worden sein.

Die Marktstadt Waldbröl prüft die Angaben aus den Unterschriftenlisten. Der Rat stellt anschließend fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich - spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang - darüber zu beraten und zu entscheiden. Den Vertreterinnen und Vertretern des Einwohnerantrags wird Gelegenheit gegeben, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

Zuständige Einrichtung