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Steuerliche Vergünstigungen Baudenkmale, Gebäude in Denkmalbereichen, schutzwürdige Kulturgüter
Beschreibung
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümern auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Eigentümer eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.
Zuständige Einrichtungen
- Finanzamt Gummersbach
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- Mühlenbergweg 5
- 51645 Gummersbach
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- Telefon:
02261 86-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-181
- E-Mail:
- britta.schmitz@waldbroel.de