Denkmalrechtliche Genehmigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Denkmalrechtliche Genehmigung

Beschreibung

Alle Maßnahmen (wie z.B. geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster und Türen sowie Umbaumaßnahmen) an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig.

Es soll u.a. sichergestellt werden, dass die Eigenart eines Gebäudes erhalten wird, substanzschonende Maßnahmen ausgeführt werden und die historische Ablesbarkeit erhalten bleibt. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson