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Denkmalförderung
Beschreibung
Die Restaurierung von Denkmälern kann durch Mittel der Stadt, des Landes oder des Bundes gefördert werden.
Vorab bieten wir eine denkmalrechtliche Beratung von Bürgern in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Zeitangabe ist nicht möglich.
Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-181
- E-Mail:
- britta.schmitz@waldbroel.de