Denkmalförderung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Denkmalförderung

Beschreibung

Die Restaurierung von Denkmälern kann durch Mittel der Stadt, des Landes oder des Bundes gefördert werden.

Vorab bieten wir eine denkmalrechtliche Beratung von Bürgern in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Zeitangabe ist nicht möglich.   

Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson