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Hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster

Beschreibung

Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass

  • der Abverkauf,
  • der Austausch
  • oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz

die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt.

Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.

Zuständige Einrichtungen