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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
GrundstücksteilungsgenehmigungBeschreibung
Durch Grundstücksteilungen dürfen grundsätzlich keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnungen zuwiderlaufen. In den meisten Ländern ist zur Validierung dieses Sachverhalts keine Genehmigung erforderlich, die Prüfung erfolgt stattdessen auf verwaltungsinterne Initiierung durch das Katasteramt, Grundbuchamt oder die ÖbVI.Ein Ausnahme zu dieser Norm stellen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, welche gemäß §7 BauO NRW ein durch die Bauaufsichtsbehörde erstellten Nachweis über die ordnungsgerechte Teilung des Grundstücks erfordern. Eine solche Genehmigung muss durch den Eigentümer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen Allgemeine Bauverwaltung
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Kiefer
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 02291 85-180
- E-Mail:
- jan.kiefer@waldbroel.de