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Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Beschreibung

Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Zuständig für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist in Waldbröl die städtische Bauverwaltung.

Dem Antrag sind mindestens zwei Exemplare der Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht (Aufteilungspläne) beizufügen. Zumeist werden noch zusätzliche Ausfertigungen für Kaufinteressenten, Notare oder das Grundbuchamt benötigt. Dem Antrag können dazu neben den beiden genannten Exemplaren für die Behörde und die eigenen Unterlagen noch weitere Aufteilungspläne beigefügt werden.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.

Zuständige Einrichtungen