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Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Die aktuellen Hebesätze der Marktstadt Waldbröl finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-158
- E-Mail:
- indra.gross@waldbroel.de