Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben.
Sie gilt
- für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) sowie
- für bebaute und unbebaute Grundstücke, die zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken genutzt werden (Grundsteuer B).
Die aktuellen Hebesätze der Marktstadt Waldbröl finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V Grundsteuer, Zweitwohnungsteuer
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- Straße: Nümbrechter Straße Hausnummer: 19
- PLZ: 51545 Ort: Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-158
- E-Mail:
- maxi.erfurth@waldbroel.de