Einbürgerung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einbürgerung

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein/e Ausländer/in mit Wohnsitz in Deutschland über einen Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieser Antrag wird von den nach Landesrecht bestimmten Staatsangehörigkeitsbehörden entgegengenommen. Unter Umständen kann ein/e Ausländer/in einen Einbürgerungsantrag auch stellen, wenn er/sie sich dauerhaft im Ausland aufhält. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag wird dann auch von den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.