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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
EinbürgerungBeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein/e Ausländer/in mit Wohnsitz in Deutschland über einen Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieser Antrag wird von den nach Landesrecht bestimmten Staatsangehörigkeitsbehörden entgegengenommen. Unter Umständen kann ein/e Ausländer/in einen Einbürgerungsantrag auch stellen, wenn er/sie sich dauerhaft im Ausland aufhält. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag wird dann auch von den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.
Zuständige Einrichtungen
- Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-3200 - E-Mail:
amt32@obk.de
- Telefon:
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- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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