Einbürgerung
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein/e Ausländer/in mit Wohnsitz in Deutschland über einen Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieser Antrag wird von den nach Landesrecht bestimmten Staatsangehörigkeitsbehörden entgegengenommen. Unter Umständen kann ein/e Ausländer/in einen Einbürgerungsantrag auch stellen, wenn er/sie sich dauerhaft im Ausland aufhält. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag wird dann auch von den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.
Für das Thema Einbürgerung ist der Kreis zuständig.
Zuständige Einrichtungen
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Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Straße: Stahlstraße Hausnummer: 5
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-3200 - E-Mail:
amt32@obk.de
- Telefon:
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