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Beglaubigungen

Beschreibung

Sie können beim Bürgerbüro eine amtliche Beglaubigung erhalten, wenn die Urschrift (das Original) von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird.

Zum Beispiel:

  • Zeugnisse von Schulen und Universitäten
  • Rentennachweise und sonstige Unterlagen zur Vorlage bei den Versicherungsträgern oder Zusatzversorgungskassen
  • Verdienstbescheinigungen
  • Lehrverträge und andere Unterlagen zur Vorlage bei Institutionen des öffentlichen Rechts
  • Betreuungsausweise

Öffentliche Beglaubigungen (z.B. Erlöschen einer Schuld oder Schuldanerkenntnis, Scheidungsurteile) können nur von einem Notar oder beim Amtsgericht vorgenommen werden.

Deutsche Personenstandsurkunden werden jeweils von dem Standesamt beglaubigt, welches das Original ausgestellt hat.

  • Ausweisdokument
  • Dokumente oder Schriftstücke (im Original und in Kopie), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.

Die Verwaltungsgebühr beträgt:

  • pro Dokument 4,20 €
  • pro beglaubigte Unterschrift 2,50 €
  • pro Kopie DIN A4 s/w 0,70 €
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei, wenn ein entsprechendes Schreiben des Rententrägers vorgelegt wird.

Zuständige Einrichtungen