Adoption

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Adoption

Beschreibung

Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich an eine Adoptionsagentur. In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Trägern vermittelt werden, den Adoptionsstellen (kurz: Adoptionsvermittlungsstellen).

Die Adoptionsstelle ist für die Adoption von verwandten Kindern, Stiefkindern und ausländischen Kindern zuständig.

Eine Adoption ist ein Prozess und Sie werden während der gesamten Zeit von der Adoptionsstelle begleitet. Auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung.

Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes geeignet sind. Dazu nehmen Sie an einem Seminar teil, reichen Unterlagen ein und führen Gespräche mit dem Team der Adoptionsvermittlungsstelle. Darüber hinaus finden Hausbesuche statt. Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und der Schutz seiner Rechte und Bedürfnisse.

Wenn Sie als Adoptiveltern in Frage kommen, werden Sie als geeigneter Adoptionsbewerber zugelassen. Dann kann die Adoptionsvermittlungsstelle ein Kind vermitteln.

Wer für welches Kind ausgewählt wird, entscheidet das Team der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Vermittlung erfolgt, wenn die Entwicklung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung erwartet werden kann.

Voraussetzungen

Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie verfügen über ein gesichertes Einkommen und/oder eine ausreichende finanzielle Absicherung.
  • Ihre berufliche Situation muss ausreichend Zeit für die Erziehung Ihrer Kinder lassen.
  • Sie müssen bei guter Gesundheit sein. Eine Bescheinigung Ihres Hausarztes ist ausreichend. Ein Merkblatt zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
  • Sie müssen frei von strafrechtlichen Verurteilungen sein. Es ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Ein Zeugnis zur Vorlage bei der Stadt erhalten Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
  • Sie müssen bereit sein, die Religion des Kindes oder den Wunsch nach religiöser Erziehung der leiblichen Eltern zu respektieren.

Für Paare:

  • Sie sollten mindestens 4 Jahre lang in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Gleichzeitig dürfen Sie keine medizinischen Maßnahmen zur Überwindung der eigenen Kinderlosigkeit ergreifen.

Wenn sie verheiratet sind, gilt außerdem:

  • Sie können nur gemeinsam adoptieren.
  • Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein. Der jüngere muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Die gemeinsame Adoption wird vorrangig berücksichtigt. Für Alleinstehende kommt eine Adoption nur in Frage, wenn:

  • ein verwandtes Kind adoptiert wird.
  • bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht.
  • durch die Adoption das gewohnte Lebensumfeld erhalten bleibt.
  • sichergestellt ist, dass das Kind in stabilen sozialen Verhältnissen aufwachsen wird.

Zuständige Einrichtung