Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) liegt.
Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:
- Ärztliche Behandlungen
- Versorgung mit Heilmitteln und Arzneimitteln
- Krankenhausbehandlungen
- Leistungen zur medizinschen Rehabilitation
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Zahnersatz
- Zahnärztliche Behandlungen