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Hilfe zur Gesundheit

Beschreibung

Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) liegt.

Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Versorgung mit Heilmitteln und Arzneimitteln
  • Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur medizinschen Rehabilitation
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Zahnersatz
  • Zahnärztliche Behandlungen

Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben:

  • Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung im Alter) erhalten
  • Personen, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder nur Beratungsleistungen oder Beiträge zur Vorsorge beanspruchen

Diese Personen sind gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Für sie gilt der Leistungkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten in der Regel eine Krankenversicherungskarte von der Krankenkasse ihrer Wahl und die Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen mit dem Sozialhilfeträger ab.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen