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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
GewerbelegitimationskarteBeschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Kreis-Ausländerbehörde.
Zuständige Einrichtung
- Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-3200 - E-Mail:
amt32@obk.de
- Telefon:
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