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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beschreibung

Menschen mit einer bestehenden (oder drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Oberbergische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für die Prüfung und Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche ab der Einschulung bis zum Abschluss des ersten Bildungsweges zuständig.

Hier finden Sie Informationen sowie Kontaktadressen dazu.

Die Marktstadt Waldbröl bietet eine unabhängige Beratung durch die EUTB Oberbergischer Kreis in Waldbröl.

Zuständige Einrichtungen