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Ummeldung

Beschreibung

Eine Ummeldung liegt vor, wenn Sie innerhalb von Waldbröl umziehen.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu beantragen.

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Waldbröl umziehen, liegt keine Ummeldung sondern eine Anmeldung vor.

Information für bestehende Wasser- bzw. Abwasserverträge:

Bitte denken Sie daran, sich im Falle eines Umzuges oder Eigentümerwechsels ebenfalls bei den Stadtwerken Waldbröl bezüglich der Umschreibung Ihrer Wasser- und Abwasserverträge zu melden.

Alle wichtigen Informationen hierzu erhalten Sie über die Zentrale unter der Rufnummer
02291/9268-0.

  • Ausweisdokumente für alle Personen
    (bei Kindern nur sofern vorhanden Kinderreisepässe oder Geburtsurkunden)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis ab 01.05.2026: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird im Melderegister die Identifikationsnummer (IDNr) auch für beigeschriebene Personen (z. B. minderjährige Kinder, gesetzliche Vertreter) gespeichert. Sofern die IDNr der Behörde nicht vorliegt, wird sie im Rahmen eines Abrufverfahrens behördenintern ermittelt. Für Sie sind in der Regel keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

  • Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen