Ummeldung
Beschreibung
Eine Ummeldung liegt vor, wenn Sie innerhalb von Waldbröl umziehen.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu beantragen.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Waldbröl umziehen, liegt keine Ummeldung sondern eine Anmeldung vor.
- Ausweisdokumente für alle Personen
(bei Kindern nur sofern vorhanden Kinderreisepässe oder Geburtsurkunden) - Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis ab 01.05.2026: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird im Melderegister die Identifikationsnummer (IDNr) auch für beigeschriebene Personen (z. B. minderjährige Kinder, gesetzliche Vertreter) gespeichert. Sofern die IDNr der Behörde nicht vorliegt, wird sie im Rahmen eines Abrufverfahrens behördenintern ermittelt. Für Sie sind in der Regel keine zusätzlichen Angaben erforderlich.
- Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich II Bürgerbüro
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- Straße: Nümbrechter Straße Hausnummer: 19
- PLZ: 51545 Ort: Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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