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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wer dort nicht geführt werden möchte, kann ohne Begründung widersprechen.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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