Suche
Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer, die auf dem Gewerbesteuergesetz basiert und von den Kommunen zu erheben ist.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Dazu zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes. Die Gewerbesteuer wird auf die Gewinne eines Betriebes erhoben, weshalb sie als Ertragssteuer bezeichnet wird.
Sie wird auf der Grundlage des vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrages festgesetzt. Dieser wird der zuständigen Kommune durch Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. Zuständig ist die Kommune, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Sollte der Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen haben, erfolgt eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages auf alle diese Kommunen.
Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der durch den Rat der entsprechenden Kommune durch eine Hebesatzsatzung festgelegt wird, multipliziert.
In der Marktstadt Waldbröl beträgt der Hebesatz aktuell 575 %.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
-
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
-
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Stadtkasse, Zahlungsabwicklung
-
- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02291 85-159
- E-Mail:
- petra.wagener@waldbroel.de