Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer, die auf dem Gewerbesteuergesetz basiert und von den Kommunen zu erheben ist.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Dazu zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn eines Betriebes erhoben und zählt daher zu den Ertragsteuern.
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt auf Grundlage des vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrages. Dieser wird der zuständigen Kommune durch Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. Zuständig ist die Kommune, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Bei mehreren Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen erfolgt eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages.
Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem durch den Rat der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatz multipliziert.
In der Marktstadt Waldbröl beträgt der Hebesatz derzeit 565 %. Der jeweils gültige Hebesatz wird durch Satzung festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V Stadtkasse, Zahlungsabwicklung
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-159
- E-Mail:
- petra.wagener@waldbroel.de