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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
VeranstaltungserlaubnisBeschreibung
Für die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung sind ein paar Aspekte zu beachten:
- unabhängig von der Größe der Veranstaltung muss ein Antrag gestellt werden
- die Antragsfristen betragen
- 6 Monate bei großen Veranstaltungen (mehr als 1000 Besucher) und
- 3 Monate bei allen übrigen Veranstaltungen.
Bei Gestattungen für Veranstaltungen ist Frau Braun zuständig.
Im Falle von Großveranstaltungen liegt die Zuständigkeit bei Herrn Krämer.
- benötigte Unterlagen können je nach Veranstaltung variieren
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Veranstaltungsgenehmigung | Gebuehr | kostenfrei | Je nach Art der Veranstaltung können weitere Kosten anfallen |
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02291 85-130
- E-Mail:
- norbert.kraemer@waldbroel.de