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Namensänderung

Beschreibung

Es gibt verschiedene Arten der Namensänderung. Für behördliche Namensänderungen ist das Kreisordnungsamt zuständig. Das Standesamt der Marktstad Waldbröl nimmt lediglich die Anträge auf und leitet diese weiter.

Alle anderen Namenänderungen (z.b. Einbenennungen von Kindern, Namenserteilungen usw.) ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

  • Die beizubringenden Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden
  • Die Kosten können je nach Sachverhalt variieren

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen