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Gewerbeanmeldung und -genehmigung

Beschreibung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:

  1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
  2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
  5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
  6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
  7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen