Vormundschaften
Beschreibung
Die Stadt ist zuständig für die Bestellung und Betreuung von Vormündern für minderjährige oder geschäftsunfähige Personen, wenn keine Eltern oder gesetzlichen Vertreter verfügbar sind. Ziel ist es, die rechtlichen Interessen und das Wohl der Betroffenen zu wahren. Das Amt unterstützt Vormünderinnen und Vormünder bei ihren Aufgaben und berät zu rechtlichen Fragen.
Zuständige Einrichtungen
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Kreisjugendamt
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- Am Wiedenhof 5
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-5198 - E-Mail:
amt51@obk.de
- Telefon:
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